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2023 dürfen wir erfreulicherweise ein durchschnittliches Schadenjahr verzeichnen.

Christian Pestalozzi

Editorial

Gestärkt aus dem Wandel

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser 

Das Jahr 2023 geht aus Schadensicht als ein durchschnittliches Jahr in die Geschichtsbücher der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) ein. Die BGV als Gesamtunternehmen wird hingegen von einigen Veränderungen geprägt. Aber alles der Reihe nach.

Durchschnittliches Schadenjahr

Die BGV darf erfreulicherweise ein Schadenjahr 2023 verzeichnen, das sowohl von der Anzahl Schäden als auch von der Schadensumme her tiefere Zahlen ausweist als die drei Jahre zuvor. Dies nicht zuletzt dank der Tatsache, dass das Baselbiet dieses Jahr von grösseren Unwetterereignissen verschont bleibt. Nebst den Finanzen, die einen Gewinn von 43,9 Millionen Franken den Reserven zuweisen dürfen, erfreut diese Situation vor allem auch unsere Versicherung, welche die Restanzen aus dem Rekordschadenjahr 2022 weiter abarbeiten kann. Anfang 2023 kommt es jedoch aufgrund der vielen Pendenzen für einige Kundinnen und Kunden noch zu Verzögerungen. Wir bitten hierfür um Entschuldigung und freuen uns, unsere Kundschaft schon bald wieder zu unseren gewohnten Standards bedienen zu können.

Neues Gesetz und neue Software für die Versicherung

Nebst dem durchschnittlichen Schadenjahr ist vor allem der Geschäftsbereich Versicherung von einigen Änderungen betroffen. So tritt bereits per 1. Januar 2023 das neue Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft (GVG BL) in Kraft. Es löst das in die Jahre gekommene Sachversicherungsgesetz ab und sorgt dafür, dass unsere Kundschaft auch in Zukunft von zeitgemässen Versicherungsleistungen profitieren kann. Und auch auf technischer Ebene geht die BGV mit der Zeit. Bereits seit einigen Jahren haben wir deshalb gemeinsam mit einem externen Dienstleister eine neue Versicherungssoftware entwickelt. Die Software mit dem Namen TRIAS kann wie geplant per Juli 2023 eingeführt werden und unterstützt unsere Versicherung künftig dabei, ihre Prozesse noch schneller abzuwickeln. Das Thema Digitalisierung bleibt für die BGV aber auch nach Abschluss dieses Projekts weiterhin von grosser Bedeutung.

Gestärkte Firmenkultur trotz Führungswechsel

Die zahlreichen Veränderungen werden komplettiert durch einen Wechsel auf der Führungsebene der BGV. So muss der Verwaltungsrat im März 2023 die Kündigung von Andreas Zbinden als Vorsitzender der Geschäftsleitung zur Kenntnis nehmen. Um die BGV auch während der Suche nach einer Nachfolge auf Kurs zu halten, entscheidet der Verwaltungsrat, mich ad interim in diese Position einzusetzen. Während dieser Übergangszeit liegt der Fokus auf einer offenen und wertschätzenden Kommunikation sowie auf teamfördernden Firmenanlässen, was erfolgreich zur Stärkung der Firmenkultur beiträgt. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Mitarbeitenden für ihren tollen Einsatz für die BGV das ganze Jahr über bedanken.

Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam als Team den digitalen Fortschritt in der BGV weiterführen werden, um unseren Kundinnen und Kunden auch in Zukunft bestmögliche Dienstleistungen anbieten zu können.

Christian Pestalozzi
Präsident der Verwaltungskommission und
Vorsitzender der Geschäftsleitung ad interim

Die BGV