Durchschnittliches Schadenjahr mit vielen Restanzen aus dem Vorjahr
Auf das Rekordschadenjahr 2022 folgt mit dem Jahr 2023 wieder ein durchschnittliches Schadenjahr mit einer Gesamtschadensumme von rund 33 Millionen Franken.
Schadenjahr 2023
Nachdem zwei Hagelschläge das Jahr 2022 zum Schadenjahr mit der bisher höchsten Schadensumme in der Geschichte der BGV machten, sind im Jahr 2023 keine folgenschweren, flächendeckenden Naturereignisse zu verzeichnen. Auch bei den Feuer- und Wasserschäden gibt es keine grossen Ausreisser nach oben. Dementsprechend bleibt die Gesamtschadensumme 2023 auf einem durchschnittlichen Niveau von rund 33 Millionen Franken.
Trotz der eher durchschnittlichen Anzahl an neu angemeldeten Schäden im Jahr 2023 müssen noch immer zahlreiche Restanzen aus dem Vorjahr abgearbeitet werden. Es handelt sich dabei vor allem um Rechnungen, Forderungen oder erst später angemeldete Schäden, welche noch auf die Hagelschläge aus dem Jahr 2022 zurückzuführen sind.
Neue Versicherungssoftware
Anfang Juli 2023 wird eine neue Versicherungssoftware eingeführt. Mit der Einführung erwarten wir, unter anderem auch in der Abwicklung von Schadenfällen, effizientere Prozesse, was nicht nur der BGV, sondern hauptsächlich der Kundschaft Vorteile bringt. Die Einführung einer neuen Software stellt jedes Unternehmen vor grosse Herausforderungen. So funktioniert auch in diesem Fall noch nicht alles reibungslos und es gibt noch einiges zu optimieren. Die BGV ist jedoch überzeugt, dass das Optimierungspotenzial der neuen Software schon bald ausgeschöpft werden kann.
Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft
Das seit Ende 2019 neu erarbeitete Gebäudeversicherungsgesetz Basel-Landschaft (GVG BL) tritt wie geplant per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Kundinnen und Kunden der BGV profitieren ab sofort von zahlreichen Neuerungen. So sind neu beispielsweise Felssturz und Erdfall im Deckungsumfang der obligatorischen Gebäudeversicherung enthalten. In der Grundstückversicherung sind neu Feuer, Explosion sowie Schäden infolge von notlandenden oder abstürzenden Luftfahrzeugen enthalten. Ausserdem erhält die BGV mit einer neuen Härtefallregelung mehr Spielraum, um ihre Kundschaft im Schadenfall zu unterstützen.
Das neue Gesetz wurde im Auftrag des Kantons von einem breit abgestützten Projektteam, bestehend aus Vertretungen des Kantons, des Hauseigentümerverbands BL, der Bürgergemeinden BL, des Verbands Wald beider Basel, des Bauernverbands BL, der Wirtschaftskammer BL, des KMU-Forums BL, des Schweizerischen Versicherungsverbands und der BGV, erarbeitet und bedient daher die Bedürfnisse sämtlicher Interessengruppen.
Führungswechsel
Aufgrund der bevorstehenden Pensionierung von Peter Bächtold im Jahr 2024 als Leiter des Geschäftsbereichs Versicherung übergibt dieser seine Position per 1. Januar 2024 an seinen Nachfolger Stefan Grütter. Mit Stefan Grütter, bis Ende 2023 noch Bereichsleiter des Schadenmanagements, hat die BGV eine interne Lösung finden können. Die BGV bedankt sich an dieser Stelle schon recht herzlich bei Peter Bächtold für seine insgesamt 23 Jahre bei der BGV und wünscht gleichzeitig Stefan Grütter viel Spass und Erfolg bei seiner neuen Tätigkeit.